Skip to main content

Patientenverfügung? Brauch ich nicht!!!!

Ich bin noch jung! Meine Familie weiss, was mit mir geschehen soll! Die Ärzte interessiert es ja doch nicht und sie machen was sie wollen!

Das sind Sätze, die man häufig hört. Und ich kann es sogar ein Stück weit verstehen.

Junge Menschen gehen davon aus, dass sie alt werden. Ging mir ja genauso. Nur, eine Garantie dafür gibt es nicht. Man stelle sich vor, es geschieht ein Unfall. Dieser junge, unbekümmerte Mensch wird so dumm in diesen Unfall verwickelt, dass er zum Beispiel in ein Koma fällt.

Und dann kommen die Ärzte, ‚die es ja nicht interessiert und eh machen was sie wollen‘, ins Spiel.

Die verunfallte Person kommt ins Spital, die Ärzte müssen reagieren. Logischerweise werden sie die ersten Massnahmen ergreifen. Schliesslich trägt fast niemand die Patientenverfügung auf sich. Und solange nicht klar ist, was der Patient will, handeln die Ärzte. Sie sind dazu verpflichtet, es wäre ansonsten unterlassene Hilfestellung.

Und dann kommt der nächste Satz ins Spiel: ‚Meine Familie weiss, was mit mir geschehen soll‘. In einer Extremsituation reagieren wir oft anders, als wir es denken. Welche Eltern verlieren schon gerne ihr Kind, egal in welchem Alter es ist. Ein Elternteil möchte das Kind unbedingt am Leben erhalten, der andere Elternteil respektiert den Wunsch des Komapatienten, dass er/sie nicht zu lange im Koma sein möchte und willigt ein, dass die Maschinen zu gegebener Zeit abgestellt werden.

Das ist nur ein Beispiel.

Oft ist eine Patientenverfügung nicht richtig ausgefüllt und somit unbrauchbar.

Die Patientenverfügung erlangt Wirksamkeit, wenn sie 2 Punkte erfüllt.

  1. Eine konkrete Behandlungsentscheidung: für welche genau, noch nicht unmittelbar bevorstehenden Massnahmen soll der Wille des Verfügenden gelten?

Beispiel: Ich bin im Wachkoma. In meiner Patientenverfügung halte ich fest, dass ich keine lebensverlängernden Massnahmen will, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. Das lässt, je nach Prognose der Ärzte die Einschätzung zu, dass ich einen Abbruch der künstlichen Ernährung wünsche. Aber ich habe in meiner Patientenverfügung auch festgehalten, dass ich aktive Sterbehilfe ablehne. Das widerspricht sich. Der Arzt oder die zuständige Person weiss also nicht wie entscheiden.

  1. Eine konkrete Behandlungssituation: Die Verfügung muss sich auf eine dann aktuelle Lebens- und Behandlungssituation beziehen!

Beispiel: Ich habe meine Patientenverfügung ausgefüllt, als ich noch gesund war. Jetzt habe ich eine Krankheit, deren Verlauf so ist, dass ich früher oder später zu einem Pflegefall werde. Für mich ist klar, dass ich dann nicht mehr lebensverlängernde Massnahmen möchte. Auf das muss konkret eingegangen werden in der Patientenverfügung.

Wenn konkrete Behandlungsentscheidungen bereits festgelegt sind die sich nicht auf die aktuelle Situation beziehen, aber eben genug konkret sind, lässt das meinen Patientenwillen erkennen.

Da die Patientenverfügung rein medizinische Entscheide betrifft, besteht auch die Möglichkeit eines Vorsorgeauftrags oder einer Vorsorgevollmacht.

Im Vorsorgeauftrag kann eine Person bevollmächtigt werden, die meine Interessen vertritt, sei es in Personensorge (persönliche Angelegenheiten und Hilfe im Alltag), Vermögenssorge (finanzielle Fragen)  oder Vertretung im Rechtsverkehr (Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Firmen).  Der Vorsorgeauftrag kommt erst zum Zuge, wenn eine Person urteilsunfähig wird.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtige ich eine Person meines Vertrauens, Sachen in meinem Sinne zu erledigen. Das kann zum Beispiel der Verkehr mit Behörden sein. Diese Vollmacht wird verfasst wenn die Person noch handlungsfähig ist und hat normalerweise auch nur solange Gültigkeit.

 

Wie Sie jetzt sicher festgestellt haben, kann die Erstellung einer Patientenverfügung eine sehr komplizierte Sache sein. Lassen Sie sich jedoch nicht abschrecken.

Holen Sie sich also die nötige Unterstützung,

Ich bin für Sie da!